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Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt die AfD zum "Prüffall"

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Der Bundesverfassungsschutz stuft die AfD bundesweit als einen Prüffall für eine mögliche Beobachtung ein. Ein entsprechender Bericht wurde ...

Der Bundesverfassungsschutz stuft die AfD bundesweit als einen Prüffall für eine mögliche Beobachtung ein. Ein entsprechender Bericht wurde nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG am Dienstag bestätigt. Eine solche Prüfung gibt es bereits bei Gliederungen der Partei, eine Entscheidung über die Beobachtung ist damit noch nicht getroffen.
 
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang will sich am Dienstag zum Umgang seiner Behörde mit der AfD äußern. Im vergangenen Jahr hatte das Thüringer Landsamt für Verfassungsschutz den dortigen AfD-Landesverband zum Prüffall erklärt. Zum Prüffall erklären die Verfassungsschützer Organisationen, die nicht eindeutig extremistisch sind, bei denen aber es aber tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt.
 
Die Behörde wird  Informationen zufolge nun anhand öffentlicher Äußerungen von AfD-Mitgliedern und offen zutage tretender Verbindungen zur rechtsextremen Identitären Bewegung untersuchen, in welchem Ausmaß rechtsextremistische Bestrebungen in der Partei festzustellen sind. Eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie dem Anwerben von V-Leuten gibt es bei einem Prüffall nicht.
 
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Angaben zufolge ein 450 Seiten starkes Gutachten zur AfD erstellt. Darin stuft die Behörde die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) und die Vereinigung Der Flügel als Verdachtsfälle ein. Das sei eine höhere Stufe als der Prüffall. Bei einem Verdachtsfall seien auch nachrichtendienstliche Mittel wie eine Observation und die Kooperation mit V-Leuten möglich sowie eine Datenspeicherung.
 
Die JA wird bereits von den Verfassungsschutzbehörden in Bremen, Niedersachsen und Baden-Württemberg beobachtet. Das BfV geht nun auch dem Verdacht nach, die JA stehe in Teilen mit der Identitären Bewegung in Verbindung. Die Identitären werden vom Bundesamt bereits seit 2016 als Verdachtsfall geführt und entsprechend beobachtet.

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