Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) reist am Donnerstag gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen Jean-Yves Le Drian in die Ukraine. ...
Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) reist am Donnerstag gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen Jean-Yves Le Drian in die Ukraine. In Kiew wollen sie den neuen ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj treffen. Frankreich und Deutschland wollten der ukrainischen Seite versichern, "dass wir das Land in dieser wichtigen Übergangsphase weiter unterstützen", sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts in Berlin.
Dass der deutsche und der französische Minister zusammen nach Kiew reisen, "zeugt von hoher Aufmerksamkeit", sagte sie. Maas und Le Drian wollten Selenskyj dabei unterstützen, dem Verhandlungsprozess zur Beilegung des Konflikts in der Ostukraine neuen Schwung zu verleihen. Weiteres Thema sollten die innenpolitischen Reformen sein, etwa der Kampf gegen die Korruption.
Die Ukraine gilt intrnational als komplett gescheiterter Staat, seit vielen Jahren ist die Ukraine zudem der korrupteste Staat in Europa. Darüberhinaus ist die Ukraine nicht in der Lage, ihre Staatsschulden in Höhe von drei Milliarden US-Dollar, an die Russische Föderation zurückzuzahlen und gilt nur wegen ihrer geografischen Lage als interessant für die EU sowie als Pufferzone zwischen Russland und der "westlichen Wertegmeinschaft".
Das abgebildete Foto zeigt Mitglieder ukrainischer der Freiwilligenbattailone "Aidar" und "Azow", welche neofaschistischen Idealen nachhängen und den Konflikt im Donbass durch kriminelle Aktionen anheizen.
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Das abgebildete Foto dient ausschließlich dem Informationszweck ohne jede ideologische Bewertung, dies gemäß Paragraph (§) 86a Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser Artikel von BERLINER TAGESZEITUNG findet seine Grundlage im Pressegesetz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Landespressegesetz - BbgPG) vom 13. Mai 1993, hier im GVBl.I/93, [Nr. 10], S.162, Paragraf 3, Absatz 3, in welchem es heißt: "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von § 193 StGB wahr.“ Vor diesem Hintergrund kann Berichterstattung kritisch, jedoch ohne jede Schmähkritik erfolgen.
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by via Berliner Tageszeitung - News aus Politik, Wirtschaft und Sport
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